Das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) legt fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen. Die Inbetriebnahme des Managementsystems muss innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes (18. November 2023) erfolgen.
Zusätzlich werden alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben, dazu verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen. Die Pläne müssen durch unabhängige Experten geprüft und veröffentlicht werden.
Die Klimaschutzagentur Weserbergland berät regionale Unternehmen zu Energie- und Umweltmanagementsystemen und unterstützt bei der Einführung. Sprechen Sie uns an!