Erst wenn umfassende Informationen zu den Energieverbräuchen eines Gebäudes, einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage erfasst sind, kann daraus abgeleitet werden, welche wirtschaftlichen Energieeinsparungen möglich sind. In einem Energieaudit werden Energieverbräuche systematisiert und Einsparpotenziale in einem Bericht festgehalten. Insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und -anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten sind Ansatzpunkte für ein Energieaudit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieaudits nach DIN EN 16247 für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme mit bis zu 6.000 Euro. Um Fördergelder können sich kleine und mittlere Unternehmen bewerben. Die Klimaschutzagentur Weserbergland bietet Unternehmen aus der Region an, Energieaudits durchzuführen, und beantwortet auch im Vorfeld Fragen dazu. In der Förderdatenbank des Ministeriums werden ausführliche Informationen zur Förderung und Beratung bereitgestellt.