Hauseigentümer:innen, die schon früh an die Zukunft gedacht und besonders energieeffizient gebaut oder saniert haben, können sich um die Auszeichnung „Grüne Hausnummer“ bewerben. Die Grüne Hausnummer ist ein Kooperationsprojekt der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und ihrer regionalen Partner.
Wer ein energieeffizientes Zuhause hat, wird mit niedrigen Energiekosten belohnt – und für das Engagement für nachhaltiges Bauen und Klimaschutz mit einer „Grünen Hausnummer“ ausgezeichnet, die von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen in Kooperation mit der Klimaschutzagentur Weserbergland vergeben wird.
„Mit der Grünen Hausnummer wollen wir die guten Beispiele für energieeffizientes Bauen und Sanieren, die es in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden gibt, würdigen und für die Öffentlichkeit sichtbar machen“, erklärt Anja Lippmann-Krüger, Geschäftsführerin der Klimaschutzagentur Weserbergland. „Gute Beispiele regen zum Nachahmen an. Sie machen Lust darauf, das eigene Heim zu modernisieren und fit für die Zukunft zu machen.“
Die Auszeichnung
Die ausgezeichneten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten für ihr vorbildliches Engagement eine individuelle, stilvoll gestaltete Grüne Hausnummer, die am Haus
angebracht werden kann, und eine Urkunde.
Darüber hinaus werden Geldpreise in Höhe von insgesamt 2.100 Euro verlost, die von Westfalen Weser und der Volksbank Hameln-Stadthagen eG bereitgestellt werden.
Am 1. Mai 2025 startet die Bewerbungsgrunde 2025. Teilnahmeberechtigt sind alle Eigentümer:innen und Eigentümer von Wohngebäuden in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden. Informationen zu Teilnahmekriterien finden Sie auf dieser Seite und im Bewerbungsbogen, der hier heruntergeladen werden kann. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2025.
Bedingungen und Teilnahmekriterien
Es gelten ausschließlich die im aktuell gültigen Teilnahmebogen aufgeführten Effizienzhausstandards und Einzelmaßnahmen der Förderprogramme
„Energieeffizient Bauen und Sanieren“ und „Heizen mit erneuerbaren Energien“ in der jeweiligen ab dem 1. Oktober 2009 gültigen
Fassung sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen und Wohngebäude, kurz BEG EM und BEG WG.
Neubauten:
Die Wohnfläche darf 47 m² pro Person nicht überschreiten.
Bestandsgebäude:
Jahre zurückliegt und die nun einen KfW-Effizienzhausstandard erfüllen.
Oder:durch geführt worden sein. Davon müssen mindestens zwei Maßnahmen die Gebäudehülle betreffen. Hatte das Gebäude bereits vor der hier im Bewerbungsbogen angegebenen Sanierung einen Effizienzhausstandard, so muss die Sanierung mindestens zu einer Verbesserung auf die nächsthöhere Stufe führen.