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    30. September 2019

    Erklärung des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. zum „Klimaschutzprogramm 2030“

    Mit dem „Klimaschutzprogramm 2030“ hat die Bundesregierung nun ein Bündel an Maßnahmenvorschlägen vorgelegt, das eine Klimazielerreichung für 2030 sicherstellen soll. Dabei wird das Paket der Bedeutung dieser Aufgabe jedoch nicht gerecht. Die vorgelegten Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die Verpflichtungen, die die Bundesregierung mit dem Abkommen von Paris eingegangen ist, einzuhalten. Grundsätzlich ist es zwar zu begrüßen, dass die jährlichen Minderungsziele aus dem Klimaschutzplan 2050 nun gesetzlich festgeschrieben und jährlich überprüft werden sollen. Jedoch lässt der Maßnahmenkatalog weiterhin eine umfassende und zielgerichtete Gesamtstrategie der Bundesregierung vermissen. Das Maßnahmenpaket muss daher dringend in weiten Teilen nachgeschärft werden. Zwar gehen einige der konkret im Programm

                                                                                                genannten Maßnahmen durchaus in die richtige Richtung,  jedoch konterkarieren sich die einzelnen 

                                                                                                Maßnahmen teilweise auch gegenseitig.

    1) Einstieg in eine CO2-Bepreisung:

    Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass das Maßnahmenpaket das Instrument einer CO2Bepreisung vorsieht. Diese muss jedoch so ausgestaltet sein, dass sie eine entsprechende Signal- und Lenkungswirkung entfalten kann. Dafür muss der CO2-Preis perspektivisch so ansteigen, dass mittel- und vor allem langfristige Entscheidungen entsprechend beeinflusst werden (vgl. eaD-Stellungnahmen hierzu). Dies trägt auch wesentlich zur Planungssicherheit bei Investitionen bei. Jedoch fällt der im Maßnahmenpaket gewählte Einstieg in eine CO2-Bepreisung viel zu zaghaft aus. Von einem Einstiegspreis von zehn Euro ab 2021 und dem geplanten Aufwuchs auf 35 Euro in 2025 sind kaum Verhaltensänderungen zu erwarten. So soll aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung die EEG-Umlage ab 2021 um 0,25 ct/kWh gesenkt werden. Das bedeutet für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh/a eine Ersparnis von 8,75 Euro im Jahr. Davon werden sicherlich keine Impulse ausgehen, in effizientere Geräte zu investieren.

     

    Ähnliches gilt auch für den Verkehrsbereich. Denn der über die festgeschriebene CO2-Bepreisung erhöhte Spritpreis von max. 10,5 ct/l in 2025 liegt immer noch unter den üblichen heutigen Preisschwankungen durch Änderungen der Fördermengen und wird somit kaum zum Umstieg auf emissionsarme Antriebe animieren. In Kombination mit der Erhöhung der Pendlerpauschale um 5 ct/km dürften somit die erhofften Effekte unmittelbar verpuffen.

     

    2) Für den Gebäudebereich begrüßt der eaD:

    - den grundsätzlichen Einstieg in eine CO2-Bepreisung

    - den Ausstieg aus der Ölheizung ab 2026 (ein früheres Ausstiegsdatum wäre hier genauso wünschenswert gewesen wie eine grundsätzliches Ausstiegsszenario aus der Subventionierung fossiler Energieträger)

    - die 40-prozentige Förderung für einen Austausch der Heizungsanlagen

    - die Weiterentwicklung und Aufstockung des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“

    - die Bündelung, Verbesserungen und 10-prozentige Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) u.a. mit dem Förderprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude“ - Bei der Umsetzung wird aus unserer Sicht dringend darauf zu achten sein, dass die Beratung qualifiziert, neutral, aufsuchend und zielgruppenspezifisch erfolgt. Denn nur mit einer umfänglichen Beratung der Hausbesitzer können dann auch ganzheitliche individuelle Konzepte für energetische Modernisierungen gefunden und umgesetzt werden.

     

    Für den Gebäudebereich brauchen wir aber noch weitergehende Maßnahmen:

    Für die Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 muss die immer wieder geforderte und auch jetzt wieder im „Klimaschutzprogramm 2030“ angemahnte steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen nun endlich kommen. Wir appellieren daher an die Länder, diesen Schritt mitzutragen, und an die Bundesregierung, hierauf hinzuwirken. Gleiches gilt für das längst überfällige Gebäudeenergiegesetz, das den Weg hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand beschreiben muss (vgl. eaD-Stellungnahme). Hierbei muss auch der große Handlungsbereich der Nichtwohngebäude stärker als bisher adressiert werden.

     

    3) Für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien begrüßt der eaD

    - die Aufhebung des bestehenden Deckels von 52 GW für die Förderung des Ausbaus von PV-Anlagen

    - bis 2030 einen 65 Prozentanteil Erneuerbare Energien erreichen zu wollen.

     

    Jedoch werden neben der bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Aussage keine weiteren zielführenden Maßnahmen benannt. Eher das Gegenteil ist der Fall. So droht die angekündigte Maßnahme, den Mindestabstand für Windkraftanlagen an Land auf 1000 Meter festzusetzen und die 10h-Regelung in Bayern beizubehalten, den Windkraftausbau weiter zu lähmen. Hier setzt das Klimaschutzprogramm 2030 zu wenig Anreize, um den Ausbau von Windkraft und PV deutlich voranzubringen.

     

    Darüber hinaus ist das Themenfeld Mieterstrom im Klimaschutzprogramm 2030 leider nur mit einem vagen Prüfauftrag adressiert. Dabei können gerade auf diesem Wege hohe Potentiale für PV-Anlagen im Strom- und Wärmebereich im urbanen Raum erschlossen werden. Hier hätten wir uns konkrete Maßnahmenvorschläge wie die Gleichstellung des Mieterstroms mit dem Eigenverbrauch, der Stärkung des Quartiersansatzes und die Aufhebung der Kappungsgrenzen gewünscht, zumal der seit kurzem vorliegende Bericht der Bundesregierung zu dem Schluss kommt, dass hier dringend nachgebessert werden muss (vgl. eaD-Stellungnahmen).

     

    4) Für den Verkehrsbereich begrüßt der eaD:

    - den grundsätzlichen Einstieg in eine CO2-Bepreisung

    - die Aufstockung der Bundesmittel zum Ausbau des ÖPNV

    - die Ausrichtung der Kfz-Steuer an CO2-Emissionen.

     

    Für den Verkehrsbereich brauchen wir aber noch weitergehende Maßnahmen:

    Gerade der Verkehrsbereich ist in der Bringschuld. Doch auch die anderen vorgesehenen Maßnahmen u.a. zum Ausbau der Ladeinfrastruktur und zur Erhöhung der Anzahl von Elektroautos auf deutschen Straßen werden die grundsätzliche Problematik des Individualverkehrs nicht lösen helfen. Es muss vielmehr darum gehen, den ÖPNV schnell und nachhaltig bundesweit auszubauen. Die dafür im Klimapaket vorgesehenen Maßnahmen wie die Erhöhung der jährlichen Bundesmittel und die Absenkung der Ticketpreise für die Deutsche Bahn können daher nur ein allererster Schritt sein. Auch hier braucht es ein schlüssiges Gesamtkonzept, dass den Ausbau des ÖPNV sukzessive vorantreibt.

     

    Fazit:

    Im Fazit bleibt das Klimaschutzpaket 2030 weit hinter den Erwartungen zurück und lässt mit seinen vielen, sich teilweise widersprechenden Einzelmaßnahmen ein klares zielgerichtetes Gesamtkonzept vermissen. Das Paket ist vollkommen unzureichend, um die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Es kann daher nur ein allererster Schritt sein und muss in weiten Teilen dringend ergänzt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass das vorgesehene jährlichen Monitoring sektorenscharf erfolgt – inklusive klar definierter und zwingender Sanktionierungsmaßnahmen bei einer Nichterfüllung in den einzelnen Sektoren. Bundestag und Bundesrat haben nun die Chance, im Austausch mit Verbänden und Zivilgesellschaft das beschlossene Maßnahmenpaket weiterzuentwickeln. Als eaD werden wir diesen Prozess intensiv begleiten.

     

    Ihr Ansprechpartner: Calora Gad, Larisa Purk

    tagPlaceholderTags: aktuell, pressemitteilung-2019, masterplan-pressemitteilung

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