LK Hameln-Pyrmont/LK Holzminden. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft haben aufgrund einer Verlängerung und Ausweitung des Stromsteuerpaketes die Möglichkeit, eine höhere Steuerentlastung für nachweislich versteuerten Strom zu beantragen. Die Regelung zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für diese Branchen zu verbessern.
„Diese Maßnahme, die bereits im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung einer größeren Gruppe von Unternehmen – auch hier im Weserbergland. Sie trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit in wichtigen Wirtschaftssektoren zu stärken“, erklärt Energieeffizienz-Expertin Rhea Schöning von der Klimaschutzagentur Weserbergland die Bedeutung des Steuerpaketes.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit betreut sie seit mehreren Jahren das Bündnis klimaneutrales Weserbergland und ist dadurch erfahren in der Zusammenarbeit mit Unternehmen, wenn es um Fragen rund um Energieeffizienz und Energieeinsparung geht. Diese Expertise können nun alle Unternehmen aus den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden nutzen: Die Klimaschutzagentur bietet ihnen Unterstützung bei der Beantragung der neuen Steuerentlastung an. Wer diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, kann sich dazu informieren unter schoening@klimaschutzagentur.org oder telefonisch unter 05151 – 95877-35.
Was genau sind die Rahmendaten zur Steuerentlastung?
Die steuerliche Entlastung wird Betrieben des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft für Strom gewährt, der für betriebliche Zwecke gebraucht wird und nicht von der Steuer befreit ist. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 steigt für diese ausgewählten Unternehmen die Steuerentlastung auf 20 Euro pro Megawattstunde. Mit dieser Erhöhung der Steuerentlastung, bei gleichzeitigem Beibehalt des bisherigen Sockelbetrags von 250,00 Euro, wird der Kreis der Begünstigten erheblich ausgeweitet. Außerdem sind versteuerte Stromentnahmen für betriebliche Zwecke bereits ab 12,5 MWh entlastungsfähig, bisher lag der Wert bei ca. 48,73 MWh.
Gleichzeitig entfällt der Spitzenausgleich.
Mit dem Gesetz wurde die Stromsteuer für alle Industrieunternehmen dauerhaft von 1,5 Cent auf einen Wert von 0,05 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. Dies ist der niedrigste Betrag, den die Europäische Union erlaubt.
Das Entlastungspaket gilt bis zum 31. Dezember 2025. Bis dahin müssen alle Anträge auf Steuerentlastung bei den zuständigen Stellen eingegangen sein.