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  1. Unsere Leistungen
  2. Steuercheck

Steuercheck

Ihr Ansprechpartner: Rhea Schöning, Michael Kruse

Die Energie- und Stromsteuern sind in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Zur Entlastung des produzierenden Gewerbes wurden Steuerentlastung und -erstattung der Strom- und Energiesteuer eingeführt.

 

Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können den pauschalen Entlastungsanspruch von 25 Prozent in Anspruch nehmen. Je nach Personalintensität kann ein zusätzlicher Anspruch auf den so genannten Spitzenausgleich erhoben werden, sodass eine Steuerentlastung von bis zu 90 Prozent zurückgezahlt werden kann.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Ökosteuerentlastung:

  • Das Unternehmen muss dem produzierenden Gewerbe angehören.
  • Das Unternehmen muss einen Jahresstrom- beziehungsweise Jahreswärmeverbrauch von über 50 MWh beziehungsweise 190 MWh aufweisen.

Neue Anforderungen für die Ökosteuerrückerstattung

Seit 2013 ist die Rückerstattung des Energie- und Stromsteuerspitzenausgleichs auch an die Anforderung geknüpft, ein Energieeffizienzsystem einzuführen. Diese Anforderung ist in der Spitzenausgleichseffizienzsystemverordnung (SpaEfV) geregelt.

Unsere Leistungen

Wir prüfen, welche Entlastungsverfahren für Sie in Frage kommen und mit welcher Einsparung Sie rechnen können. Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt stellen.

Ihre Vorteile:

  • Sie werden von einem kompetenten Team unterstützt, das auf dem aktuellsten Stand rund ums Thema Energie- und Stromsteuer ist und um alle steuerlichen Vorteile weiß
  • Sie erhalten eine Übersicht über die möglichen Energie- und Stromsteuerentlastungen
  • Sie sparen Energiekosten durch die Inanspruchnahme der Steuerentlastungen und -erstattungen
  • Sie generieren Energieeinsparpotenziale

kostenlose ersteinschätzung

Für eine erste kostenlose Einschätzung füllen Sie bitte das für Sie zutreffende unten verlinkte Formular für das Antragsjahr aus und senden es uns per Fax (05151/95788-45) oder E-Mail an schoening@klimaschutzagentur.org zurück. Sie erhalten im Anschluss in kürzester Zeit eine übersichtliche Darstellung der zu erwartenden Entlastungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Steuercheck 2020 (PDF, 75 KB)

weitere Informationen als download

Faktenblatt: Anforderungen für Ökosteuerrückerstattung (PDF, 112 KB)


zurück

So erreichen Sie uns:

Klimaschutzagentur Weserbergland gemeinnützige GmbH

HefeHof 8, 31785 Hameln

Tel. 05151/95788-0

info@klimaschutzagentur.org 

 

Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Do. von 9 bis 12 Uhr

 

Sollten wir Ihren Anruf einmal nicht entgegen nehmen können, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter oder wenden Sie sich per E-Mail mit Ihrem Anliegen an info@klimaschutzagentur.org. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Sie finden uns auch hier:

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