Ihr Ansprechpartner: Michael Kruse
Die Energie- und Stromsteuern sind in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Zur Entlastung des produzierenden Gewerbes wurden Steuerentlastung und -erstattung der Strom- und Energiesteuer eingeführt.
Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können den pauschalen Entlastungsanspruch von 25 Prozent in Anspruch nehmen. Je nach Personalintensität kann ein zusätzlicher Anspruch auf den so genannten Spitzenausgleich erhoben werden, sodass eine Steuerentlastung von bis zu 90 Prozent zurückgezahlt werden kann.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Ökosteuerentlastung:
Seit 2013 ist die Rückerstattung des Energie- und Stromsteuerspitzenausgleichs auch an die Anforderung geknüpft, ein Energieeffizienzsystem einzuführen. Diese Anforderung ist in der Spitzenausgleichseffizienzsystemverordnung (SpaEfV) geregelt.
Wir prüfen, welche Entlastungsverfahren für Sie in Frage kommen und mit welcher Einsparung Sie rechnen können. Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt stellen.
Ihre Vorteile:
Für eine erste kostenlose Einschätzung füllen Sie bitte das für Sie zutreffende unten verlinkte Formular für das Antragsjahr aus und senden es uns per Fax (05151/95788-29) oder E-Mail an kruse@klimaschutzagentur.org zurück. Sie erhalten im Anschluss in kürzester Zeit eine übersichtliche Darstellung der zu erwartenden Entlastungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.