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Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes. Fenster, Wände, Dach und Anlagentechnik werden genau untersucht und bewertet. Anhand einer Energieeffizienz-Skala kann der anfallende Energieverbrauch des Gebäudes auf einen Blick abgeschätzt werden. Befindet sich die Energiebilanz eines Gebäudes im grünen Bereich, ist mit wenig Energie für Heizung und Warmwasser zu rechnen. Der rote Bereich bedeutet hingegen eine schlechte Energiebilanz und dementsprechend höhere Kosten. Außerdem enthält der Energieausweis individuelle Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen, durch die der Energieverbrauch ggfs. gesenkt werden kann.
Es wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Energieausweisen unterschieden. Der sogenannte Verbrauchsausweis enthält Verbrauchswerte der letzten Jahre. Diese Werte sind allerdings stark vom jeweiligen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Die Deutsche Energie Agentur (dena) empfiehlt daher die Anfertigung eines Bedarfsausweises. Hier führt ein Energieberater eine Analyse aller Gebäudedaten durch und berechnet anhand dessen den Energiebedarf. Diese Werte sind dementsprechend unabhängig vom Nutzungsverhalten.
Seit dem 1. Mai 2014 sind Vermieter und Verkäufer von Wohngebäuden verpflichtet, dem Käufer oder Mieter spätestens zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts einen Energieausweis vorzulegen. Doch auch für Eigentümer, die aktuell nicht verkaufen oder vermieten ist der Ausweis von Vorteil.
In erster Linie soll der Energieausweis dazu dienen, mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen. Er erleichtert potentiellen Mietern und Käufern den Vergleich zwischen verschiedenen Wohnobjekten in Bezug auf deren energetische Qualität und ermöglicht es, anfallende Energiekosten im Vorfeld abzuschätzen. Für Verkäufer und Vermieter ist der Energieausweis, sofern er eine gute Energiebilanz aufzeigt, ein Aushängeschild für das Objekt und kann als Werbung genutzt werden. Für Gebäudeeigentümer, die ihre Objekte aktuell nicht vermieten oder verkaufen, ist ein Energieausweis ebenfalls von Nutzen. Das Wissen um die Energieeffizienz des eigenen Gebäudes dient als Orientierungshilfe und ist Voraussetzung für etwaige Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz. Da die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden immer weiter steigt, lohnt es sich, frühzeitig für eine gute Energiebilanz zu sorgen. Ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung: ein Energieausweis kann helfen, Schwachstellen aufzuzeigen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz liefern. Das tut langfristig nicht nur dem Geldbeutel gut, sondern auch dem Klima.
Ausstellen darf den Energieausweis für den Zweck des Verkaufs oder der Vermietung von Wohngebäuden, wer die Qualifikationsanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Demnach wird eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation gewertet. Zu Ausstellern des Energieausweises zählen somit z.B. Architekten, Ingenieure oder qualifizierte Handwerker. Dennoch ist eine zusätzliche Qualifikation, etwa eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, erforderlich, um die Ausweise ausstellen zu dürfen. Die Deutsche Energie Agentur (dena) verfügt über eine bundesweite Datenbank an Energieausweisausstellern. Auf ihrer Website bietet sie eine Expertensuche an, bei der Interessierte nach Angabe ihrer Postleitzahl Experten für Energieausweise in ihrer Nähe finden können (https://www.energie-effizienz-experten.de/fuer-private-bauherren/).
Auch Energieberater der Klimaschutzagentur Weserbergland gehören zu diesen Experten und können einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude ausstellen.